Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden. Antragsformulare erhalten
Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen
und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Gerne können Sie den Antrag
auch direkt bei uns stellen. Bitte beachten sie jedoch:
Antragsaufnahmen sind zeitaufwendig
und erfolgen generell nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Geburtsurkunde
- Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
Aufrechnungsbescheinigungen) - Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
- Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
- Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Steuer-Identifikationsnummer
HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN
Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden Sprechtage in unserem Hause statt.
Vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin:
Tel.-Nr. 02671/608-108, E-Mail:
Ohne Termin kann keine Beratung erfolgen.
Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333
sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:
⇑ / Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formlos.
Was sollte ich noch wissen?
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anmeldepflichten (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Auszüge aus Registern (Register und Kataster)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Register und Kataster (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)