Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden. Antragsformulare erhalten
Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen
und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Gerne können Sie den Antrag
auch direkt bei uns stellen. Bitte beachten sie jedoch:
Antragsaufnahmen sind zeitaufwendig
und erfolgen generell nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Geburtsurkunde
- Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
Aufrechnungsbescheinigungen) - Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
- Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
- Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Steuer-Identifikationsnummer
HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN
Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden Sprechtage in unserem Hause statt.
Vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin:
Tel.-Nr. 02671/608-108, E-Mail:
Ohne Termin kann keine Beratung erfolgen.
Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333
sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:
⇑ / Bewohnerparkausweis Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.