Rentenantragstellung

    Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden.

    Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen oder nehmen mit Ihnen zusammen Ihren Antrag auf und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Gerne können Sie auch bequem von zuhause auf das Online-Angebot der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Hier geht es den den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung.

    Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:

    • Personalausweis, Geburtsurkunde
    • Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
      Aufrechnungsbescheinigungen)
    • Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
    • Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
    • Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
    • Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
    • Steuer-Identifikationsnummer

    HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN

    Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden alle 2 Monate Sprechtage in unserem Hause statt.

    Vereinbaren Sie sowohl für die Rentenantragstellung als auch für die Rentenberatung unbedingt vorab einen Termin - siehe Kontakt


    Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
    Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
    Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

    Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
    54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
    56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
    56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333

    sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

    Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:

    / Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie als Schaustellerin bzw. Schausteller, "fliegender Händlerin bzw. Händler" oder Inhaberin bzw. Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten.

    Laut Gesetz sind folgende gewerbliche Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung dem Reisegewerbe zuzuordnen:

    • der Ankauf und Vertrieb von Waren
    • das Anbieten von Leistungen
    • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung
    • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart.

    Die Reisegewerbekarte kann mit einer Befristung erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist.

    Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Teaser

    Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen. Näheres erfahren Sie hier.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf Verlängerung Ihrer Reisegewerbekarte gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihre Reisegewerbekarte verlängert. 

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte verlängert, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Reisegewerbekarte
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (BelegArt O)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) beizubringen
    • Ggf. Auszug aus dem Handels oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist. Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, so ist ein entsprechender Auszug für die GmbH und die KG einzureichen
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis (nur bei der Abgabe von offenen Lebensmitteln und der Verabreichung von Speisen)

    Welche Gebühren fallen an?

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Rechtsgrundlage

    • § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Anträge / Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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