Rente bekommt man nicht automatisch – Rente muss beantragt werden. Antragsformulare erhalten
Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger und bei uns. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen
und leiten ihn an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Gerne können Sie den Antrag
auch direkt bei uns stellen. Bitte beachten sie jedoch:
Antragsaufnahmen sind zeitaufwendig
und erfolgen generell nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Antragstellung benötigen Sie z.B. folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Geburtsurkunde
- Nachweise über eingezahlte Beiträge (z.B. Versicherungsverlauf, Versicherungskarten,
Aufrechnungsbescheinigungen) - Nachweise über Kindererziehung (Geburtsurkunde des Kindes)
- Ersatzzeiten (z. B. Wehrpass, Soldbuch, Vertriebenenausweis)
- Anrechnungszeiten (z.B. Schul-/Lehrzeugnisse, Bescheinigungen von Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Job-Center)
- Bankverbindung (BIC und IBAN = finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
- Steuer-Identifikationsnummer
HINWEISE ZU RENTENBERATUNGEN
Auf ganz spezielle Fragen zur Rente geben Ihnen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Auskunft. Hierzu finden Sprechtage in unserem Hause statt.
Vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin:
Tel.-Nr. 02671/608-108, E-Mail:
Ohne Termin kann keine Beratung erfolgen.
Halten Sie bitte bei der Terminvereinbarung Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Die Beratung erfolgt für alle Versicherte der Deutschen Rentenversicherung.
Zu Ihrem Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Außerdem erhalten Sie Auskünfte bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in
54292 Trier, Herzogenbuscher Str. 54, Tel.-Nr. 0651/14550-0
56068 Koblenz, Hohenfelder Str. 7-9, Tel.-Nr. 0261/98816-0
56626 Andernach, Breite Str. 12, Tel.-Nr. 02632/920-333
sowie über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048016 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Cochem:
⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen / Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:
- eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
- geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
- individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen von außen nicht einsehbar sein.
- Sie müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
- Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
- Sie dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebskonzept
- weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.