Die Mosel-, Eifel- und Hunsrückgemeinden liegen um die zur
Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem, in der die
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihren Sitz hat.
Brautpaare finden hier vor allem besondere kulturhistorische Kulissen für den schönsten Tag ihres Lebens. Das Standesamt Cochem bietet den Hochzeitspaaren die Möglichkeit, zwischen folgenden Trauorten zu wählen:
⇑ / Sterbefall im Ausland Beurkundung
Leistungsbeschreibung
Sterbefälle im Ausland können nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden, wenn die oder der Verstorbene
- die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
- asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling war und sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen
- Nachweise des Familienstandes der oder des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus.
Welche Gebühren fallen an?
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland kostet 55,00 bis 110,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formloser Antrag - Antragsberechtigt sind:
- die Eltern der oder des Verstorbenen
- die Kinder
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind nicht verpflichtet, den Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gilt auch die ausländische Sterbeurkunde.
Bemerkungen
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann.