Heiraten

    Die Verbandsgemeinde Cochem mit der Kreisstadt Cochem sowie 22 weiteren Ortsgemeinden mit rund 20.000 Einwohnern zählt zu den landschaftlich interessantesten und reizvollsten Regionen an der Mosel und darüber hinaus

    Die Mosel-, Eifel- und Hunsrückgemeinden liegen um die zur Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem, in der die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihren Sitz hat.

    Brautpaare finden hier vor allem besondere kulturhistorische Kulissen für den schönsten Tag ihres Lebens. Das Standesamt Cochem bietet den Hochzeitspaaren die Möglichkeit, zwischen folgenden Trauorten zu wählen:


    / Kirchensteuer

    Leistungsbeschreibung

    Kirchensteuerpflichtig ist, wer Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist, und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Hauptanwendungsfall der Kirchensteuer ist die Kirchensteuer vom Einkommen. Außerdem gibt es noch die Kirchensteuer vom Grundbesitz, sowie das allgemeine und das besondere Kirchgeld.

    In Rheinland-Pfalz erheben Kirchensteuer vom Einkommen die Diözesen der Römisch-Katholischen Kirche, die Evangelischen Landeskirchen, die Alt-Katholische Kirche, die Jüdischen Kultusgemeinden Bad Kreuznach und Koblenz, die Freireligiöse Gemeinde Mainz, die Freireligiöse Gemeinde Pfalz und die Freie Religionsgemeinschaft Alzey.

    Beginn der Kirchensteuerpflicht
    Die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder zur römisch-katholischen Kirche wird durch den Akt der Taufe begründet. Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Rheinland-Pfalz folgt.

    Beendigung der Kirchensteuerpflicht
    Die Kirchensteuerpflicht wird beendet durch den Tod, den Umzug ins Ausland oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Standesamt erklären.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung

    Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebühr für den Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft wird nicht erhoben.

    Die Gebühr für den Austritt beträgt 30,00 Euro gemäß der Landesverordnung über die Gebühr für Amtshandlungen nach dem Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften.

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

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