Heiraten

    Die Verbandsgemeinde Cochem mit der Kreisstadt Cochem sowie 22 weiteren Ortsgemeinden mit rund 20.000 Einwohnern zählt zu den landschaftlich interessantesten und reizvollsten Regionen an der Mosel und darüber hinaus

    Die Mosel-, Eifel- und Hunsrückgemeinden liegen um die zur Verbandsgemeinde gehörende Kreisstadt Cochem, in der die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihren Sitz hat.

    Brautpaare finden hier vor allem besondere kulturhistorische Kulissen für den schönsten Tag ihres Lebens. Das Standesamt Cochem bietet den Hochzeitspaaren die Möglichkeit, zwischen folgenden Trauorten zu wählen:


    / Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Leistungsbeschreibung

    Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

    Als Ehegatten können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie dann festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

    Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

    Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
    • ggf. Eheurkunde

    Welche Gebühren fallen an?

    Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Bemerkungen

    Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

    Zugeordnete Abteilungen

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