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    / Schmutzwassergebühr

    Leistungsbeschreibung

    Allgemein

    Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich und dient zur Deckung der laufenden Kosten der Abwasserableitung und Reinigung.

    Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. 


    Absetzung wegen Viehhaltung

    Für Zwecke der Viehhaltung benötigtes Frischwasser, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird, können pauschale Absetzungen beantragt werden. Absetzungsanträge können vom Gebührenschuldner nur bis 31. Januar des folgenden Jahres (Ausschlussfrist) gestellt werden.

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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