Ansprechpartner

    Lieber Besucher, hier finden Sie eine Liste unserer Sachbearbeiter/innen.
    Für eine Suche nach Leistungen / Aufgaben verwenden Sie bitte das Bürgerportal Cochem-Zell-online.de.

    / Verbrennen pflanzlicher Abfälle

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Pflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.


    Werden mehr als drei Kubikmeter an pflanzlichen Abfällen verbrannt, ist dies der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Ordnungsbehörde ihrer

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Cochem


    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"