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    / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis melden wegen Verlust

    Leistungsbeschreibung

    Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Zugeordnete Abteilungen

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