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    / Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Formulare

    Online-Verfahren

    Zugeordnete Abteilungen

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