⇑ / Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Online-Verfahren
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abmeldungen/Ummeldungen/Anmeldungen (Umzug)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Neu in der Stadt/Gemeinde (Wohnen und Verbrauchen)
- Umzug
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)
- Wohnen und Umzug (Bauen und Wohnen)
- Wohnen und Verbrauchen