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    / Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Mitzubringen sind:

    • Bestätigung des Wohnungsgebers
    • Bei deutschen Staatsbürger:innen: Personalausweis oder Reisepass,
    • Bei ausländischen Mitbürger:innen: Pass- oder Ausweisdokument
    • Bei Minderjährigen: Ausweisdokument und Geburtsurkunde

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

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