Ansprechpartner

    Lieber Besucher, hier finden Sie eine Liste unserer Sachbearbeiter/innen.
    Für eine Suche nach Leistungen / Aufgaben verwenden Sie bitte das Bürgerportal Cochem-Zell-online.de.

    / Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Teaser

    Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus und beziehen keine andere Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)

    Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"