⇑ / Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Leistungsbeschreibung
Teaser
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit:
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Familie, Frauen und Kinder
- Freizeitgestaltung (Ruhestand)
- Hobby und Freizeit (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Jugend (Familie, Frauen und Kinder)
- Ruhestand
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (Veranstaltungen)
- Veranstaltungen (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Veranstaltungen und Feste (Hobby und Freizeit)