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    / Geburtszeit bescheinigen

    Leistungsbeschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

    Teaser

    Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

    Voraussetzungen

    • Sie sind über 16 Jahre alt und
    • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
    • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
    • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis bzw. Reisepass

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren in Höhe von:

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 12,00 €
    Vorkasse: Nein

    Gebühr: 12,00 €
    Vorkasse: Nein

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

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