Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / EU-Dienstleistungsrichtlinie

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung


    Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden.


    Hierzu dient die neue Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die von den Mitgliedstaaten nun bis Ende 2009 umzusetzen ist. Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.


    Jeder Person und jedem Unternehmen steht es schon heute frei, Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu erbringen, unabhängig von Wohnort oder Firmensitz. Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind nach EG-Vertrag explizit verboten. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll Verbrauchern, Kunden und Dienstleistern helfen, von dieser Freiheit künftig leichter Gebrauch zu machen.


    Auch heute schon hat jeder Wirtschaftsbeteiligte (Personen und Unternehmen) in der EU das Recht, auf Dauer geschäftlich in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden.
    Die neue Dienstleistungsrichtlinie soll die hierfür geltenden Verfahren weiter vereinfachen
    Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten Zeit bis Ende 2009, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. In Rheinland-Pfalz befasst sich die Arbeitsgruppe staatlich/kommunales e-Government mit der rechtzeitigen Umsetzung.


    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


    Die Dienstleistungsrichtlinie können Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter diesen Link ansehen.

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