Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.

    Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.

    In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

    Teaser

    Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. 

    Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

    • am Wahltag wahlberechtigt sind,
    • auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
    • zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.   

    Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

    • am Wahltag wahlberechtigt sind und
    • form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.  

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen


     

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