Unternehmerportraits

    Sie befinden sich in der unternehmerischen Startphase, haben einen Betrieb übernommen oder sind schon alteingesessener Unternehmer der Region mit neuen Ideen? Sie möchten Ihre Produkte und Dienstleistungen oder Ihre Traditionen und Werte regional in den Fokus rücken und präsentieren, was Sie für unsere Region bewegen? Oder möchten Sie Ihr Profil als Ausbildungsbetrieb vorstellen und Eltern und Schülern aufzeigen, worin Ihre Stärken als Ausbilder und Arbeitgeber liegen? Dann werden Sie unser „Unternehmer der Region“ mit einem individuellen Unternehmerportrait. Vereinbaren Sie einen Termin und stellen Sie Ihren Betrieb und Ihr Vorhaben persönlich vor oder nutzen Sie einfach unser zeit- und ortsunabhängiges online Teilnahmeformular „Unternehmer im Blick“ oder „Ausbilder im Blick“ – je nach dem worauf Sie Ihren persönlichen Schwerpunkt legen. Aus Ihren Antworten zu wenigen Kernfragen erstellt die Wirtschaftsförderung einen kurzen Text mit Foto und persönlichem Zitat, der anschließend im Stadt- und Landboten sowie der Homepage veröffentlicht wird. Wir freuen uns auf Sie!

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie wahlberechtigte Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, werden Sie nicht in allen Fällen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen.

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind. Melden Sie sich hingegen nach dem 42. und vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an, können Sie auf schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

    Teaser

    Wenn Sie wahlberechtige Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an.
    • Sie stellen schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
    • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnehmen und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindenbehörden.

    Voraussetzungen

    Bei Rückkehr nach Deutschland werden Sie auf Ihren form- und fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
    • Zudem haben Sie am Wahltag mindestens drei Monate in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder sonst sich gewöhnlich aufgehalten oder
    • Sie haben innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder
    • Sie haben aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben und sind von ihnen betroffen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass Sie nicht woanders einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

    Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.   

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Die notwendigen Formulare können Sie nachfolgend einsehen:

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen


     

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