Flexible Büro- und Besprechungsräume

    Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung

    Unternehmer- oder Gründerzentren sind eine bekannte Möglichkeit zur Deckung des Raumbedarfs von Unternehmern, Selbstständigen und Existenzgründern. Die moderne und flexible Form solcher Zentren heißt Coworking Spaces. Als Unternehmer der Verbandsgemeinde Cochem haben Sie die Chance, völlig flexibel und je nach Bedarf professionelle und voll ausgestattete Büro– und Besprechungsräume anzumieten. Egal ob für einen  Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Gleich in zwei Orten wurde ein solches Angebot für Unternehmer der Region geschaffen. In Ediger-Eller und Müden können Sie Ihr persönliches Büro direkt beziehen oder Workshops, Teambuilding– und Firmenevents veranstalten, Bewerbungsgespräche durchführen oder Räume für Ihre Service– und Beratungsstelle schaffen. Und das ganz ohne Bindung an einen langfristigen Mietvertrag und einfach zum Ausprobieren.

    Sie sind Existenzgründer und möchten Ihr Start-up außerhalb der eigenen vier Wände in einem bezahlbaren, professionellen Büro beginnen? Sie konzentrieren sich als Einzelunternehmer lieber auf Ihr Kerngeschäft anstatt auf die Suche, Gestaltung und Einrichtung von Büroräumlichkeiten? Sie möchten jederzeit flexibel bleiben? Sie planen besondere Events außerhalb Ihres gewohnten Umfelds? Sie möchten ein neues, kreatives und ruhiges Arbeitsumfeld testen oder Business– und Kundenberatungen an einem neutralen, schönen Ort anbieten?

    Informieren Sie sich über Ihre persönlichen Optionen zur Raumgewinnung und nutzen Sie Ihre Chance zur Unternehmensentwicklung hier in unserer Region.

    / EU-Dienstleistungsrichtlinie

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung


    Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden.


    Hierzu dient die neue Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die von den Mitgliedstaaten nun bis Ende 2009 umzusetzen ist. Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.


    Jeder Person und jedem Unternehmen steht es schon heute frei, Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu erbringen, unabhängig von Wohnort oder Firmensitz. Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind nach EG-Vertrag explizit verboten. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll Verbrauchern, Kunden und Dienstleistern helfen, von dieser Freiheit künftig leichter Gebrauch zu machen.


    Auch heute schon hat jeder Wirtschaftsbeteiligte (Personen und Unternehmen) in der EU das Recht, auf Dauer geschäftlich in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden.
    Die neue Dienstleistungsrichtlinie soll die hierfür geltenden Verfahren weiter vereinfachen
    Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten Zeit bis Ende 2009, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. In Rheinland-Pfalz befasst sich die Arbeitsgruppe staatlich/kommunales e-Government mit der rechtzeitigen Umsetzung.


    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


    Die Dienstleistungsrichtlinie können Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter diesen Link ansehen.

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    Zugeordnete Abteilungen

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