Coworking Region Mosel

    Innovatives Netzwerk von Coworking Spaces entlang der Mosel, sehen Sie sich gerne das Youtube Video Coworking Mosel an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. (Achtung Sie verlassen hierbei unsere Website)

    Screenshot von dem verlinkten Youtube Video Coworking Mosel

    Mitte des Jahres 2023 haben sich  vier Coworking-Spaces in der Mosel-Region zusammengeschlossen, um gemeinsam an der Umsetzung ihrer Idee zu arbeiten, ein Netzwerk aller Coworking-Spaces von der Verbandsgemeinde Cochem bis nach Luxemburg aufzubauen und zusammen zu vermarkten. Dieses gemeinsame Netzwerk zur Vermarktung stärkt nicht nur die Sichtbarkeit der einzelnen Coworking-Spaces, sondern positioniert die gesamte Region als attraktiven Standort für mobiles und modernes Arbeiten. 

    Alle Coworking-Spaces in dem Zusammenschluss wurden modern und bestens ausgestattet, um den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Interessierte Coworking-Spaces können der Partnerschaft beitreten, indem sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und eine Selbstverpflichtung ausfüllen. Die Initiative begrüßt ausdrücklich neue Coworking-Spaces, die sich dem Netzwerk anschließen möchten. Sowohl bestehende als auch zukünftige Partner profitieren von verschiedenen Vorteilen, darunter die Nutzung eines gemeinsamen Logos und Imagefilms. Zudem erhalten sie die Möglichkeit zur gemeinsamen Vermarktung auf den Homepages www.faszination.info/coworking und www.visitmosel.de/gastgeber-arrangements/coworking-mosel sowie die Einbindung in die Verbreitung eines moselweiten Imageflyers.

    Die aktuellen Mitglieder des Coworking-Netzwerks sind das MoselWerk in Ediger-Eller, das DEULUX in Wasserbilligerbrück sowie die Coworking-Spaces in Minheim und Müden. Die Kooperation wird unterstützt von der Mosellandtouristik GmbH, der Regionalinitiative „Faszination Mosel“, der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Gefördert wird das Projekt vom Transnationalen LEADER-Kooperationsprojekt „Rural Coworking Spaces“ der LEADER-Gruppen Regioun Mëllerdall und Miselerland (Luxemburg) sowie Moselfranken und Mosel (Deutschland). Diese Förderung ermöglicht es, das Angebot kostenfrei für die Netzwerkpartner zur Verfügung zu stellen.

    Auch Gastgeber der Moselregion profitieren von dem neuen Angebot und der Vermarktung als sogenannte Workation-Region. Gastgeber an der Mosel können die Vermarktung als Coworking Region gerne in ihr eigenes Angebot/Portfolio mit aufnehmen und den Image Film sowie den Flyer Gästen digital zur Verfügung stellen. 

    Interessierte aus der Moselregion können sich unter  an die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ wenden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.faszinationmosel.info/coworking.

    Für die Verbandsgemeinde Cochem steht Ihnen Ihre Wirtschaftsförderin als Ansprechpartnerin zur Seite:

    / Kommunale Ehrungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit dieser Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein; beispielsweise kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische oder künstlerische Verdienste handeln.



    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Rheinland-Pfälzischen Gemeindeordnung eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.



    Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene. Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens zwanzig Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise ?Ehrenbürgermeister? oder ?Gemeindeältester? in Betracht.



    Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.


    Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung entscheidet ausschließlich die Gemeindevertretung mit einfacher Mehrheit.



    Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).


    Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen u.a.: Ehrenbrief des Landes Rheinland-Pfalz, Rheinland-Pfälzischer Verdienstorden, Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

    Zugeordnete Abteilungen

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