Coworking Region Mosel

    Innovatives Netzwerk von Coworking Spaces entlang der Mosel, sehen Sie sich gerne das Youtube Video Coworking Mosel an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. (Achtung Sie verlassen hierbei unsere Website)

    Screenshot von dem verlinkten Youtube Video Coworking Mosel

    Mitte des Jahres 2023 haben sich  vier Coworking-Spaces in der Mosel-Region zusammengeschlossen, um gemeinsam an der Umsetzung ihrer Idee zu arbeiten, ein Netzwerk aller Coworking-Spaces von der Verbandsgemeinde Cochem bis nach Luxemburg aufzubauen und zusammen zu vermarkten. Dieses gemeinsame Netzwerk zur Vermarktung stärkt nicht nur die Sichtbarkeit der einzelnen Coworking-Spaces, sondern positioniert die gesamte Region als attraktiven Standort für mobiles und modernes Arbeiten. 

    Alle Coworking-Spaces in dem Zusammenschluss wurden modern und bestens ausgestattet, um den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Interessierte Coworking-Spaces können der Partnerschaft beitreten, indem sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und eine Selbstverpflichtung ausfüllen. Die Initiative begrüßt ausdrücklich neue Coworking-Spaces, die sich dem Netzwerk anschließen möchten. Sowohl bestehende als auch zukünftige Partner profitieren von verschiedenen Vorteilen, darunter die Nutzung eines gemeinsamen Logos und Imagefilms. Zudem erhalten sie die Möglichkeit zur gemeinsamen Vermarktung auf den Homepages www.faszination.info/coworking und www.visitmosel.de/gastgeber-arrangements/coworking-mosel sowie die Einbindung in die Verbreitung eines moselweiten Imageflyers.

    Die aktuellen Mitglieder des Coworking-Netzwerks sind das MoselWerk in Ediger-Eller, das DEULUX in Wasserbilligerbrück sowie die Coworking-Spaces in Minheim und Müden. Die Kooperation wird unterstützt von der Mosellandtouristik GmbH, der Regionalinitiative „Faszination Mosel“, der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Gefördert wird das Projekt vom Transnationalen LEADER-Kooperationsprojekt „Rural Coworking Spaces“ der LEADER-Gruppen Regioun Mëllerdall und Miselerland (Luxemburg) sowie Moselfranken und Mosel (Deutschland). Diese Förderung ermöglicht es, das Angebot kostenfrei für die Netzwerkpartner zur Verfügung zu stellen.

    Auch Gastgeber der Moselregion profitieren von dem neuen Angebot und der Vermarktung als sogenannte Workation-Region. Gastgeber an der Mosel können die Vermarktung als Coworking Region gerne in ihr eigenes Angebot/Portfolio mit aufnehmen und den Image Film sowie den Flyer Gästen digital zur Verfügung stellen. 

    Interessierte aus der Moselregion können sich unter  an die Regionalinitiative „Faszination Mosel“ wenden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.faszinationmosel.info/coworking.

    Für die Verbandsgemeinde Cochem steht Ihnen Ihre Wirtschaftsförderin als Ansprechpartnerin zur Seite:

    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / wählbare Personen zur Europawahl

    Leistungsbeschreibung

    Sie können sich in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat für das Europäische Parlament bewerben, wenn Sie wählbar sind. Die einzelnen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Unionsbürgerin oder Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.

    Teaser

    Sie können sich als Bewerberin oder Bewerber für die Europawahl aufstellen lassen, wenn Sie wählbar sind.

    Verfahrensablauf

    Die Wählbarkeit für deutsche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird durch Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit nachgewiesen.

    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, müssen ihre Wählbarkeit durch Bescheinigungen über den Wohnsitz oder den sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt sowie über den Nichtausschluss von der Wählbarkeit nachweisen. 

    Voraussetzungen

    Wählbare Deutsche oder wählbarer Deutscher:

    Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. 

    Wählbare Unionsbürgerin oder wählbarer Unionsbürger:

    Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, können Sie sich auch unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat des Europäischen Parlaments bewerben. Sie sind wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Zudem sind Sie nicht wählbar, wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen infolge einer Einzelfallentscheidung in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen. 

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zu beachten.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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