Coworking Spaces/Dorf-Büros

    Die Entstehung von Dorfbüros oder auch Coworking Spaces ist eine Antwort auf eine Arbeitswelt im Wandel - ein Phänomen in Städten und zunehmend auch in ländlichen Regionen wie der unseren. Was sich hinter dem englischen Begriff „Räume fürs Zusammenarbeiten“ verbirgt, ist einfach: Ein Gemeinschaftsbüro, in dem zeitlich flexibel einzelne Arbeitsplätze und Besprechungsräume angemietet werden können.

    Warum engagiert sich die Verbandsgemeinde Cochem für die Etablierung von Coworking Spaces? Ein Ziel der Wirtschaftsförderung besteht in der Schaffung und Modernisierung von infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Welche Vorteile bringen Coworking Spaces unserer Region?

    Einwohner – Für Pendler erfüllt ein Coworking Space eine professionelle Alternative zum Homeoffice mit einer vollumfänglichen Arbeitsplatzausstattung nach neusten Standards, einer stabilen Internetverbindung mit hoher Bandbreite und sozialen Kontakten einer Bürogemeinschaft. So kann eine klare Trennung von Beruf und Familie erfolgen und zudem wertvolle Zeit und Kosten für den Weg zur täglichen Arbeit gespart werden. „Work-Life-Balance“ und Klimaschutz sind die Kernpunkte für das Arbeiten vor Ort. Und das nicht nur für die Einwohner selbst sondern auch für die Arbeitgeber in den Oberzentren.

    Unternehmer – Coworking Spaces dienen als Unternehmer- oder Gründerzentren und decken den Bedarf nach flexiblen, professionell eingerichteten Büroräumlichkeiten. Hier können Start-ups ein erstes Büro direkt nutzen und sich auf das Kerngeschäft anstatt auf die Suche und Einrichtung von Büroräumlichkeiten konzentrieren. Unternehmer haben die Möglichkeit, Workshops, Teambuilding- und Firmenevents in der Region zu veranstalten oder können Räume für Bewerbungs- oder Beratungsgespräche buchen. Und das ganz ohne Bindung an einen langfristigen Mietvertrag und einfach zum Ausprobieren.

    Gemeinden – Ein Coworking Space ist eine neue Begegnungsstätte für die Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Ort, ein Treffpunkt verschiedener Generationen, ein Ort an dem sich Menschen gerne aufhalten: Ein dritter Ort neben Arbeit und Zuhause. Ein Dorf-Büro kann auch dafür sorgen, die Wirtschaft in der Gemeinde anzukurbeln und die Kaufkraft zu steigern. Denn die Menschen verbringen tagsüber mehr Zeit im eigenen Ort, davon profitieren auch Einzelhändler und Gastronomen.

    Gastgeber – Der Wandel der Arbeitswelt und der Fachkräftemangel machen Unternehmen und Mitarbeiter immer flexibler und erfindungsreicher, womit das Thema „Work-Life-Balance“ und damit auch „Workation“ als Verbindung von Arbeit mit Urlaub immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dieser Trend ermöglicht Gastgebern mit Hilfe der Coworking Spaces neue Zielgruppen zu erschließen. „Arbeitsurlauber“ bieten neben einer durchschnittlich längeren Aufenthaltsdauer auch Buchungen außerhalb der Saison. Unternehmer, Führungskräfte und flexible Arbeitnehmer bringen gute Kaufkraft in die Region und kommen als zufriedene Feriengäste mit Familie gerne wieder oder verlängern den Familienurlaub.

    Dank der weitreichenden Unterstützung der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz sowie der LAG Mosel konnte die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem seit 2019 zwei Coworking Spaces in Ediger-Eller und Müden auf dem Weg von der Entstehung bis zum aktuell laufenden Betrieb begleiten. Jetzt können alle Interessierten die Vorteile erfahren, indem sie Angebote vor Ort rege nutzen. Ihre Wirtschaftsförderung begrüßt auch Initiativen zur Gründung neuer Coworking Spaces und stellt Erfahrungswerte sowie Informationsmaterial gerne zur Verfügung.


    Sehen Sie sich gerne unser Youtube Interview der Rhein-Zeitung aus Oktober 2023 an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um das Thema. Wir freuen uns auf Sie. 



    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
    Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    Teaser

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
    folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
    lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Voraussetzungen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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