Bürgerservice

    / Untersuchungsberechtigungsschein

    Leistungsbeschreibung

    Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren benötigen vor Beginn Ihrer Ausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diese gibt es für die Erst- sowie für die Nachuntersuchung. Die Ausdrucke erhalten Sie kostenfrei bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt. 

    Anträge / Formulare

    Online-Verfahren

    Zugeordnete Abteilungen

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