⇑ / Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren benötigen vor Beginn Ihrer Ausbildung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diese gibt es für die Erst- sowie für die Nachuntersuchung. Die Ausdrucke erhalten Sie kostenfrei bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.