Bürgerservice

    Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

    Zugeordnete Abteilungen

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