Bürgerservice

    / Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

    Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Der Antrag erfolgt formlos.

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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