Europa- und Kommunalwahl 2024

    Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. In Rheinland-Pfalz endet die Wahlzeit der kommunalen Gremien (Gemeinderäte, Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Kreistag) und die der ehrenamtlichen Orts- bzw. Stadtbürgermeister daher Ende Juni 2024.

    Auf der nachfolgenden Internetseite werden wir nach und nach alle aktuellen und wichtigen Informationen zur Europa- und Kommunalwahl bereitstellen (Veröffentlichungen, Vordrucke, Hilfsmittel, Onlinewahlschein usw.).

    Weitere Informationen können Sie auch auf den nachfolgenden Internetseiten (externe Links) erhalten:

    Ansprechpartner des Wahlamts:

    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
    geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

    Teaser

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können Sie hierfür einen Antrag stellen. In diesem Fall ist folgendermaßen vorzugehen:

    • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindebehörden.

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
      • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
      • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss

    • Familiennamen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • die genaue Anschrift enthalten muss;

    Der Antrag ist schriftlichzu stellen.

    Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Frist: 2 Wochen

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Briefwahl

    • Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

      Anfang Mai, spätestens am 19.05.2024, werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt, dass Sie als wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit an den aufgedruckten Wahlen teilnehmen können.
      Briefwahlunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem beantragt werden; gerne können Sie hierfür bequem und einfach unseren Onlinewahlschein-Antrag nutzen.

    • Wie kann Briefwahl beantragt werden?

      Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können


      beantragt werden.

      Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Eine spätere Beantragung von Wahlscheinen ist nur in besonderen und nachgewiesenen Ausnahmefällen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) möglich.

    • Welche Angaben müssen bei der Beantragung gemacht werden?

      Zur eindeutigen Identifizierung der wahlberechtigten Person müssen auf dem Briefwahlantrag Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde) angegeben sein. Zur Vereinfachung unserer Arbeit können Sie zusätzlich Ihre auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wählerverzeichnisnummer angeben.
      Diese Angaben sind auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits aufgedruckt; dies erleichtert Ihre Beantragung. Alternativ können Sie den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen auf die bereits vorausgefüllte Online-Antragsseite.

      Wenn Ihre Briefwahlunterlagen an eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Anschrift gesendet werden soll, müssen Sie die genaue Versandadresse in Ihrem Briefwahlantrag angeben.

    • Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen? Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und in der Verwaltung wählen?

      Grundsätzlich werden Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihre Hauptwohnung oder die von Ihnen abweichend angegebene Adresse übersandt.
      Sie können Ihre Wahlunterlagen auch in unserer Verwaltung abholen und/oder bei Badarf direkt bei uns vor Ort wählen; Wartezeiten sind hierbei jedoch leider unvermeidlich, weshalb wir eine vorherige Terminvereinbarung empfehlen.

    • Wie fülle ich die Briefwahlunterlagen aus?

      Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen erhalten Sie in einem orangenen Umschlag, die Briefwahlunterlagen für die Europawahlen werden in einem weißen Umschlag übersandt und umfassen:

      •  Wahlschein
        • Kommunalwahl = Gelb
        • Europawahl = Weiß
      • Stimmzettel
        • Europawahl = Weiß
        • Gemeinderatswahlen Verhältniswahl = Gelb
        • Gemeinderatswahlen Mehrheitswahl = Weiß
        • Verbandsgemeinderatswahl = Grün
        • Kreistagswahl = Rosa
        • Ortsbürgermeister/innen, Stadtbürgermeisterwahlen = Blau
      • Stimmzettelumschlag
        • Europawahl = Weiß
        • Kommunalwahl = Blau
      • Wahlbriefumschlag
        • Kommunalwahl = Orange
        • Europawahl = Hellrot
      • ein Merkblatt mit Hinweisen für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen.

      Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den entsprechenden Stimmzettelumschlag eingelegt und dieser wird verschlossen. Den Stimmzettelumschlag stecken Sie gemeinsam mit dem von Ihnen unterschriebenen Wahlschein in Ihren Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahl bzw. Europawahl; auch dieser ist zu verschließen.

      Die Briefwahlunterlagen können Sie per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem zurücksenden oder Sie werfen Ihre Briefwahlunterlagen in unserem Briefkasten ein (Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstr. 61, 56812 Cochem). Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb von Deutschland NICHT frankiert werden.

    • Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen zurückgesendet werden?

      Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag 09.06.2024, bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingeht. Wir empfehlen Ihnen, den Wahlbrief spätestens am 04.06.2023 in den Postkasten einzuwerfen.
      Am Wahltag, bis 18:00 Uhr, kann der Wahlbrief auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen (Brief-) Wahlvorstand abgegeben werden.

      Zu spät eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr mit berücksichtigt werden.

    Bekanntmachungen und Vordrucke

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