Europa- und Kommunalwahl 2024

    Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. In Rheinland-Pfalz endet die Wahlzeit der kommunalen Gremien (Gemeinderäte, Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Kreistag) und die der ehrenamtlichen Orts- bzw. Stadtbürgermeister daher Ende Juni 2024.

    Auf der nachfolgenden Internetseite werden wir nach und nach alle aktuellen und wichtigen Informationen zur Europa- und Kommunalwahl bereitstellen (Veröffentlichungen, Vordrucke, Hilfsmittel, Onlinewahlschein usw.).

    Weitere Informationen können Sie auch auf den nachfolgenden Internetseiten (externe Links) erhalten:

    Ansprechpartner des Wahlamts:

    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
    Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    Teaser

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
    folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
    lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Voraussetzungen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Briefwahl

    • Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

      Anfang Mai, spätestens am 19.05.2024, werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt, dass Sie als wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit an den aufgedruckten Wahlen teilnehmen können.
      Briefwahlunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem beantragt werden; gerne können Sie hierfür bequem und einfach unseren Onlinewahlschein-Antrag nutzen.

    • Wie kann Briefwahl beantragt werden?

      Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können


      beantragt werden.

      Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Eine spätere Beantragung von Wahlscheinen ist nur in besonderen und nachgewiesenen Ausnahmefällen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) möglich.

    • Welche Angaben müssen bei der Beantragung gemacht werden?

      Zur eindeutigen Identifizierung der wahlberechtigten Person müssen auf dem Briefwahlantrag Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde) angegeben sein. Zur Vereinfachung unserer Arbeit können Sie zusätzlich Ihre auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wählerverzeichnisnummer angeben.
      Diese Angaben sind auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits aufgedruckt; dies erleichtert Ihre Beantragung. Alternativ können Sie den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen auf die bereits vorausgefüllte Online-Antragsseite.

      Wenn Ihre Briefwahlunterlagen an eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Anschrift gesendet werden soll, müssen Sie die genaue Versandadresse in Ihrem Briefwahlantrag angeben.

    • Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen? Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und in der Verwaltung wählen?

      Grundsätzlich werden Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihre Hauptwohnung oder die von Ihnen abweichend angegebene Adresse übersandt.
      Sie können Ihre Wahlunterlagen auch in unserer Verwaltung abholen und/oder bei Badarf direkt bei uns vor Ort wählen; Wartezeiten sind hierbei jedoch leider unvermeidlich, weshalb wir eine vorherige Terminvereinbarung empfehlen.

    • Wie fülle ich die Briefwahlunterlagen aus?

      Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen erhalten Sie in einem orangenen Umschlag, die Briefwahlunterlagen für die Europawahlen werden in einem weißen Umschlag übersandt und umfassen:

      •  Wahlschein
        • Kommunalwahl = Gelb
        • Europawahl = Weiß
      • Stimmzettel
        • Europawahl = Weiß
        • Gemeinderatswahlen Verhältniswahl = Gelb
        • Gemeinderatswahlen Mehrheitswahl = Weiß
        • Verbandsgemeinderatswahl = Grün
        • Kreistagswahl = Rosa
        • Ortsbürgermeister/innen, Stadtbürgermeisterwahlen = Blau
      • Stimmzettelumschlag
        • Europawahl = Weiß
        • Kommunalwahl = Blau
      • Wahlbriefumschlag
        • Kommunalwahl = Orange
        • Europawahl = Hellrot
      • ein Merkblatt mit Hinweisen für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen.

      Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den entsprechenden Stimmzettelumschlag eingelegt und dieser wird verschlossen. Den Stimmzettelumschlag stecken Sie gemeinsam mit dem von Ihnen unterschriebenen Wahlschein in Ihren Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahl bzw. Europawahl; auch dieser ist zu verschließen.

      Die Briefwahlunterlagen können Sie per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem zurücksenden oder Sie werfen Ihre Briefwahlunterlagen in unserem Briefkasten ein (Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstr. 61, 56812 Cochem). Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb von Deutschland NICHT frankiert werden.

    • Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen zurückgesendet werden?

      Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag 09.06.2024, bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingeht. Wir empfehlen Ihnen, den Wahlbrief spätestens am 04.06.2023 in den Postkasten einzuwerfen.
      Am Wahltag, bis 18:00 Uhr, kann der Wahlbrief auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen (Brief-) Wahlvorstand abgegeben werden.

      Zu spät eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr mit berücksichtigt werden.

    Bekanntmachungen und Vordrucke

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