Europa- und Kommunalwahl 2024

    Am 09.06.2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. In Rheinland-Pfalz endet die Wahlzeit der kommunalen Gremien (Gemeinderäte, Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Kreistag) und die der ehrenamtlichen Orts- bzw. Stadtbürgermeister daher Ende Juni 2024.

    Auf der nachfolgenden Internetseite werden wir nach und nach alle aktuellen und wichtigen Informationen zur Europa- und Kommunalwahl bereitstellen (Veröffentlichungen, Vordrucke, Hilfsmittel, Onlinewahlschein usw.).

    Weitere Informationen können Sie auch auf den nachfolgenden Internetseiten (externe Links) erhalten:

    Ansprechpartner des Wahlamts:

    / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / wählbare Personen zur Europawahl

    Leistungsbeschreibung

    Sie können sich in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat für das Europäische Parlament bewerben, wenn Sie wählbar sind. Die einzelnen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Unionsbürgerin oder Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.

    Teaser

    Sie können sich als Bewerberin oder Bewerber für die Europawahl aufstellen lassen, wenn Sie wählbar sind.

    Verfahrensablauf

    Die Wählbarkeit für deutsche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird durch Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit nachgewiesen.

    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, müssen ihre Wählbarkeit durch Bescheinigungen über den Wohnsitz oder den sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt sowie über den Nichtausschluss von der Wählbarkeit nachweisen. 

    Voraussetzungen

    Wählbare Deutsche oder wählbarer Deutscher:

    Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. 

    Wählbare Unionsbürgerin oder wählbarer Unionsbürger:

    Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, können Sie sich auch unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat des Europäischen Parlaments bewerben. Sie sind wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Zudem sind Sie nicht wählbar, wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen infolge einer Einzelfallentscheidung in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen. 

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zu beachten.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Briefwahl

    • Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

      Anfang Mai, spätestens am 19.05.2024, werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt, dass Sie als wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit an den aufgedruckten Wahlen teilnehmen können.
      Briefwahlunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem beantragt werden; gerne können Sie hierfür bequem und einfach unseren Onlinewahlschein-Antrag nutzen.

    • Wie kann Briefwahl beantragt werden?

      Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können


      beantragt werden.

      Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Eine spätere Beantragung von Wahlscheinen ist nur in besonderen und nachgewiesenen Ausnahmefällen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) möglich.

    • Welche Angaben müssen bei der Beantragung gemacht werden?

      Zur eindeutigen Identifizierung der wahlberechtigten Person müssen auf dem Briefwahlantrag Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde) angegeben sein. Zur Vereinfachung unserer Arbeit können Sie zusätzlich Ihre auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wählerverzeichnisnummer angeben.
      Diese Angaben sind auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits aufgedruckt; dies erleichtert Ihre Beantragung. Alternativ können Sie den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen auf die bereits vorausgefüllte Online-Antragsseite.

      Wenn Ihre Briefwahlunterlagen an eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Anschrift gesendet werden soll, müssen Sie die genaue Versandadresse in Ihrem Briefwahlantrag angeben.

    • Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen? Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und in der Verwaltung wählen?

      Grundsätzlich werden Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihre Hauptwohnung oder die von Ihnen abweichend angegebene Adresse übersandt.
      Sie können Ihre Wahlunterlagen auch in unserer Verwaltung abholen und/oder bei Badarf direkt bei uns vor Ort wählen; Wartezeiten sind hierbei jedoch leider unvermeidlich, weshalb wir eine vorherige Terminvereinbarung empfehlen.

    • Wie fülle ich die Briefwahlunterlagen aus?

      Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen erhalten Sie in einem orangenen Umschlag, die Briefwahlunterlagen für die Europawahlen werden in einem weißen Umschlag übersandt und umfassen:

      •  Wahlschein
        • Kommunalwahl = Gelb
        • Europawahl = Weiß
      • Stimmzettel
        • Europawahl = Weiß
        • Gemeinderatswahlen Verhältniswahl = Gelb
        • Gemeinderatswahlen Mehrheitswahl = Weiß
        • Verbandsgemeinderatswahl = Grün
        • Kreistagswahl = Rosa
        • Ortsbürgermeister/innen, Stadtbürgermeisterwahlen = Blau
      • Stimmzettelumschlag
        • Europawahl = Weiß
        • Kommunalwahl = Blau
      • Wahlbriefumschlag
        • Kommunalwahl = Orange
        • Europawahl = Hellrot
      • ein Merkblatt mit Hinweisen für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen.

      Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den entsprechenden Stimmzettelumschlag eingelegt und dieser wird verschlossen. Den Stimmzettelumschlag stecken Sie gemeinsam mit dem von Ihnen unterschriebenen Wahlschein in Ihren Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahl bzw. Europawahl; auch dieser ist zu verschließen.

      Die Briefwahlunterlagen können Sie per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem zurücksenden oder Sie werfen Ihre Briefwahlunterlagen in unserem Briefkasten ein (Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstr. 61, 56812 Cochem). Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb von Deutschland NICHT frankiert werden.

    • Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen zurückgesendet werden?

      Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag 09.06.2024, bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingeht. Wir empfehlen Ihnen, den Wahlbrief spätestens am 04.06.2023 in den Postkasten einzuwerfen.
      Am Wahltag, bis 18:00 Uhr, kann der Wahlbrief auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen (Brief-) Wahlvorstand abgegeben werden.

      Zu spät eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr mit berücksichtigt werden.

    Bekanntmachungen und Vordrucke

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