Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die
Gemarkungsbereiche Ellenz-Poltersdorf, Ernst und Lieg für die Darstellung von
Sonderbauflächen für Photovoltaik;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat hat
am 29.03.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan neben der Neufassung auch
für das Thema Freiflächenphotovoltaik (PV-Anlagen) fortzuschreiben. Für die im
Rahmen einer Studie konkretisierten rd. 142 ha in 13 Ortsgemeinden wurde die
landesplanerische Stellungnahme beantragt. Nach Auswertung der vorgebrachten
Bedenken und einer Überarbeitung der Planung sollen nunmehr rd. 113 ha als
Sondergebiet für PV-Anlagen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. In den
Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf, Ernst und Lieg haben zwischenzeitlich die
Gemeinderäte die Aufstellung von Bebauungsplänen beschlossen. Für diese
konkreten Ortsgemeinden/Gemarkungsbereiche soll nunmehr aufgrund des
Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 19.03.2026 die Einzelfortschreibung des
Flächennutzungsplanes mit rd. 26,83 ha durchgeführt werden.
Für den vorliegenden
Planentwurf wird neben der frühzeitige Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden auch die Bteiligung der Öffentlichekeit durchgeführt. Eine entsprechende Veröffentlichung im Stadt- und Landboten ist für die nächste Ausgabe vorgsehen.
Der Entwurf
der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis zum
06.11.2026, öffentlich aus. Neben der Einsichtnahme im Internet können die
Unterlagen auch nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr,
02671-608228, in der Verbandsgemeindeverwaltung, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem,
Zimmer 3.23, eingesehen werden. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke
der Planung dargelegt. Hierbei wird Jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Auskunft erteilt Frau , 02671/608228