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Leistungsbeschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage
- Landesabwasserabgabengesetz (LAbwAG)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Landeswassergesetz (LWG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- §§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)
- Abwasserverordnung (AbwV)