Leistungen für Unternehmer

    Als ansässiger oder neuer Unternehmer der Region möchten Sie einen Überblick gewinnen, welche Leistungen und Informationen Ihre Verwaltung Ihnen bietet? Wir legen Wert auf individuelle Wirtschaftsförderung, daher finden Sie hier einen Ausschnitt des gesamten Leistungsspektrums. Informieren Sie sich über freie Gewerbeflächen, Existenzgründungsangebote und Förderprogramme. Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

    Ihre Wirtschaftsförderin

    / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Leistungsbeschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

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