Coworking Spaces/Dorf-Büros

    Die Entstehung von Dorfbüros oder auch Coworking Spaces ist eine Antwort auf eine Arbeitswelt im Wandel - ein Phänomen in Städten und zunehmend auch in ländlichen Regionen wie der unseren. Was sich hinter dem englischen Begriff „Räume fürs Zusammenarbeiten“ verbirgt, ist einfach: Ein Gemeinschaftsbüro, in dem zeitlich flexibel einzelne Arbeitsplätze und Besprechungsräume angemietet werden können.

    Warum engagiert sich die Verbandsgemeinde Cochem für die Etablierung von Coworking Spaces? Ein Ziel der Wirtschaftsförderung besteht in der Schaffung und Modernisierung von infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Welche Vorteile bringen Coworking Spaces unserer Region?

    Einwohner – Für Pendler erfüllt ein Coworking Space eine professionelle Alternative zum Homeoffice mit einer vollumfänglichen Arbeitsplatzausstattung nach neusten Standards, einer stabilen Internetverbindung mit hoher Bandbreite und sozialen Kontakten einer Bürogemeinschaft. So kann eine klare Trennung von Beruf und Familie erfolgen und zudem wertvolle Zeit und Kosten für den Weg zur täglichen Arbeit gespart werden. „Work-Life-Balance“ und Klimaschutz sind die Kernpunkte für das Arbeiten vor Ort. Und das nicht nur für die Einwohner selbst sondern auch für die Arbeitgeber in den Oberzentren.

    Unternehmer – Coworking Spaces dienen als Unternehmer- oder Gründerzentren und decken den Bedarf nach flexiblen, professionell eingerichteten Büroräumlichkeiten. Hier können Start-ups ein erstes Büro direkt nutzen und sich auf das Kerngeschäft anstatt auf die Suche und Einrichtung von Büroräumlichkeiten konzentrieren. Unternehmer haben die Möglichkeit, Workshops, Teambuilding- und Firmenevents in der Region zu veranstalten oder können Räume für Bewerbungs- oder Beratungsgespräche buchen. Und das ganz ohne Bindung an einen langfristigen Mietvertrag und einfach zum Ausprobieren.

    Gemeinden – Ein Coworking Space ist eine neue Begegnungsstätte für die Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Ort, ein Treffpunkt verschiedener Generationen, ein Ort an dem sich Menschen gerne aufhalten: Ein dritter Ort neben Arbeit und Zuhause. Ein Dorf-Büro kann auch dafür sorgen, die Wirtschaft in der Gemeinde anzukurbeln und die Kaufkraft zu steigern. Denn die Menschen verbringen tagsüber mehr Zeit im eigenen Ort, davon profitieren auch Einzelhändler und Gastronomen.

    Gastgeber – Der Wandel der Arbeitswelt und der Fachkräftemangel machen Unternehmen und Mitarbeiter immer flexibler und erfindungsreicher, womit das Thema „Work-Life-Balance“ und damit auch „Workation“ als Verbindung von Arbeit mit Urlaub immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dieser Trend ermöglicht Gastgebern mit Hilfe der Coworking Spaces neue Zielgruppen zu erschließen. „Arbeitsurlauber“ bieten neben einer durchschnittlich längeren Aufenthaltsdauer auch Buchungen außerhalb der Saison. Unternehmer, Führungskräfte und flexible Arbeitnehmer bringen gute Kaufkraft in die Region und kommen als zufriedene Feriengäste mit Familie gerne wieder oder verlängern den Familienurlaub.

    Dank der weitreichenden Unterstützung der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz sowie der LAG Mosel konnte die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Cochem seit 2019 zwei Coworking Spaces in Ediger-Eller und Müden auf dem Weg von der Entstehung bis zum aktuell laufenden Betrieb begleiten. Jetzt können alle Interessierten die Vorteile erfahren, indem sie Angebote vor Ort rege nutzen. Ihre Wirtschaftsförderung begrüßt auch Initiativen zur Gründung neuer Coworking Spaces und stellt Erfahrungswerte sowie Informationsmaterial gerne zur Verfügung.


    Sehen Sie sich gerne unser Youtube Interview der Rhein-Zeitung aus Oktober 2023 an indem Sie hier oder auf das Bild klicken. Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um das Thema. Wir freuen uns auf Sie. 



    / Vorname ändern

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Vornamen ändern lassen möchten, muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Namensänderung rechtfertigt. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

    • das öffentliche Interesse oder
    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.

    Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

    • religiöse Motive,
    • wenn der Name Auslöser ist für psychische Probleme (zum Beispiel durch Assoziationen)
    • wenn Verwechslungsgefahr besteht,
    • wenn der Name anstößig oder lächerlich klingt und umständlich auszusprechen oder kompliziert zu schreiben ist oder
    • nach einer Geschlechtsumwandlung.

    Weiterhin muss Ihr Name deutschem Recht unterliegen. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

    Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

    Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

    Teaser

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.
     

    Verfahrensablauf

    Die Änderung Ihres Vornamens müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.
    • Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
    • Ihre zuständige Stelle erhebt einen Gebührenvorschuss und führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie eine Urkunde über die Namensänderung. Mit deren Aushändigung wird die Namensänderung wirksam. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Die Namensänderungsbehörde teilt Ihre Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
      • die Meldebehörde,
      • das Standesamt, das das Geburtenregister führt,
      • das Standesamt, das das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister führt.
    • Sobald die Namensänderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugschein) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

    Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt, beispielsweise der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern, erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam:

    • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder
    • die Widerspruchsbehörde oder die Gerichte bestätigen die Namensänderung.

    An wen muss ich mich wenden?

    Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

    Zuständige Stelle

    Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt sowie Rechtsamt.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
    • Es liegt ein wichtiger oder schwerwiegender Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
    • Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
    • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
    • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

    Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 6 Monate

    Frist: 6 Monate

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Was sollte ich noch wissen?

    Fragen Sie zunächst telefonisch bei Ihrer Behörde nach, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

    Zugeordnete Abteilungen

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