Bürgerservice

    / Kirchenaustritt

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Zuständig:

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.

     

    Zugeordnete Abteilungen

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"