Bundestagswahl sowie Bürgerbegehren zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Cochem-Zell am 23.02.2025

    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, 


    für den Fall einer plötzlichen Erkrankung können Sie noch bis Sonntag, dem 23.02.2025, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid beantragen. Sie erreichen uns am Samstag, den 22.02.2025, von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Sonntag, den 23.02.2025, von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer: 


    Samstag: 02671/608-105

    Sonntag: 02671/608-105 sowie 02671/608-199

    / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
    Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
    Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.

    Teaser

    Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
     

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen. 
    Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.

    • Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
    • Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
    • aktuelle Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Kurztext

    • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
    • der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
    • bei Adressänderung soll die Adresse, die im Chip des Dokuments (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) gespeichert ist, geändert werden
    • Adressänderung muss unverzüglich erfolgen 
    • Meldebestätigung muss als Nachweis über neue Adresse vorgelegt werden
    • Online-Dienstleistung (sofern am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder zuständige Behörde: 
      • Personalausweis/eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Bürgeramt am neuen Wohnort
      • Elektronischer Aufenthaltstitel: zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort

    Status Bibliothekseintrag

    6

    Zugeordnete Abteilungen

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