Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Erschließungsstraße
Am Laach“ der Ortsgemeinde Treis-Karden liegt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses
vom 12.09.2024 mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) von Montag, 23.06.2025,
bis einschließlich Freitag, 25.07.2025, zu jedermanns Einsicht auf
der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung,
Raumordnung, Bauleitplanverfahren) offen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit,
die Unterlagen nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 02671
608-228, Frau Mohr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61,
56812 Cochem, während der Dienststunden, einzusehen. Betroffenen Bürgern werden
die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Ziel
der Planung ist die Ausweisung von einer gemischten Baufläche, um eine Baulücke
zu schließen und die Festsetzung der Erschließungsstraße „Am Laach“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten
Lageplan.
Während
der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können,
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung
sind.
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogene
Informationen eingereicht worden:
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Die Kreisverwaltung Cochem-Zell, als Untere Abfall- und
Bodenschutzbehörde, hat darauf hingewiesen, dass der Bereich im
Überschwemmungsgebiet der Mosel bzw. des Flaumbaches liegt. Darüber hinaus
befindet sich im Plangebiet die Altablagerungsstelle 0210 Treis-Karden. Aus der
Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken,
eine abschließende Stellungnahme erfolgt erst nach Vorlage des Fachbeitrages
Naturschutz, insbesondere die Überplanung des Hangbereiches als Mischgebiet
wurde hier kritisch gesehen.
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Seitens der Kreiswerke –Wasserversorgung- wird auf die erforderlichen Leitungen
hingewiesen.
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Das Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz hat darauf hingewiesen, dass
bundeseigene Grundstücke nicht überplant werden dürfen. Die Nutzung der Flächen
ist über einen Vertrag zu regeln. Im Plangebiet verläuft ein
Lichtwellenleiterkabel. Diesbezüglich ist die NGN Fibernetwork AG an der
weiteren Planung zu beteiligen.
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Die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Mainz, sieht derzeit keine
nachhaltige Gefährdung des Einzeldenkmals (Brücke Flaumbach). Auf das Denkmal
ist jedoch hinzuweisen.
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, weist auf die Lage im Überschwemmungsgebiet der Mosel hin und
der damit erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Des Weiteren weist die Abteilung Abfallwirtschaft
und Bodenschutz (SGD) auf die Altlast im Plangebiet hin. Die Bedenken bezüglich
der überplanten Altlast können durch entsprechende Gutachten ausgeräumt werden.
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Das Landesamt für Geologie und Bergbau weist auf ein bereits
erloschenes Bergwerksfeld „Petersberg“ hin. Über einen tatsächlich erfolgten
Abbau liegen der Behörde keine Angaben vor. Sollten bei den geplanten
Bauvorhaben Indizien für Bergbau auftauchen, sollte ein Baugrundberater bzw.
ein Geotechniker hinzugezogen werden.
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Im Planbereich verlaufen keine Leitungen der Firma Amprion.
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Die SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, verweist auf ggf.
mögliche Lärmgutachten.
Der
geforderte Fachbeitrag Naturschutz liegt zwischenzeitlich vor und ist den
Unterlagen des Bebauungsplanes beigefügt Ebenso eine orientierende umweltgeologische
Untersuchung der Altlastenstelle.
Auskünfte erteilt Frau , Tel 02671/608228