Treis Karden Erschließungsstraße Am Laach

    Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Erschließungsstraße Am Laach“ der Ortsgemeinde Treis-Karden liegt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 12.09.2024 mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 23.06.2025, bis einschließlich Freitag, 25.07.2025zu jedermanns Einsicht auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung, Raumordnung, Bauleitplanverfahren) offen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 02671 608-228, Frau Mohr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienststunden, einzusehen. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Ziel der Planung ist die Ausweisung von einer gemischten Baufläche, um eine Baulücke zu schließen und die Festsetzung der Erschließungsstraße „Am Laach“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

    Während der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

    Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogene Informationen eingereicht worden:

    -          Die Kreisverwaltung Cochem-Zell, als Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, hat darauf hingewiesen, dass der Bereich im Überschwemmungsgebiet der Mosel bzw. des Flaumbaches liegt. Darüber hinaus befindet sich im Plangebiet die Altablagerungsstelle 0210 Treis-Karden. Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, eine abschließende Stellungnahme erfolgt erst nach Vorlage des Fachbeitrages Naturschutz, insbesondere die Überplanung des Hangbereiches als Mischgebiet wurde hier kritisch gesehen.

    -          Seitens der Kreiswerke –Wasserversorgung- wird auf die erforderlichen Leitungen hingewiesen.

    -          Das Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz hat darauf hingewiesen, dass bundeseigene Grundstücke nicht überplant werden dürfen. Die Nutzung der Flächen ist über einen Vertrag zu regeln. Im Plangebiet verläuft ein Lichtwellenleiterkabel. Diesbezüglich ist die NGN Fibernetwork AG an der weiteren Planung zu beteiligen.

    -          Die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Mainz, sieht derzeit keine nachhaltige Gefährdung des Einzeldenkmals (Brücke Flaumbach). Auf das Denkmal ist jedoch hinzuweisen.

    -          Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, weist auf die Lage im Überschwemmungsgebiet der Mosel hin und der damit erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Des Weiteren weist die Abteilung Abfallwirtschaft und Bodenschutz (SGD) auf die Altlast im Plangebiet hin. Die Bedenken bezüglich der überplanten Altlast können durch entsprechende Gutachten ausgeräumt werden.

    -          Das Landesamt für Geologie und Bergbau weist auf ein bereits erloschenes Bergwerksfeld „Petersberg“ hin. Über einen tatsächlich erfolgten Abbau liegen der Behörde keine Angaben vor. Sollten bei den geplanten Bauvorhaben Indizien für Bergbau auftauchen, sollte ein Baugrundberater bzw. ein Geotechniker hinzugezogen werden.

    -          Im Planbereich verlaufen keine Leitungen der Firma Amprion.

    -          Die SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, verweist auf ggf. mögliche Lärmgutachten.

    Der geforderte Fachbeitrag Naturschutz liegt zwischenzeitlich vor und ist den Unterlagen des Bebauungsplanes beigefügt Ebenso eine orientierende umweltgeologische Untersuchung der Altlastenstelle.

    Auskünfte erteilt Frau ,  Tel 02671/608228


    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"