Wahl zum 19. Landtag des Landes Rheinland-Pfalz am 22.03.2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Die Landesregierung hat nach § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landeswahlgesetzes  den 22.03.2026 als Termin für die nächste Landtagswahl festgesetzt. 

Auf der nachfolgenden Internetseite können Sie sich, ergänzend zu den amtlichen Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt, dem Stadt- und Landboten, über die Wahl zum 19. Landtag des Landes Rheinland-Pfalz informieren, Veröffentlichungen nochmals aufrufen und Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen. 

Allg 

Für Fragen und Anregungen zur Wahl des 19. Landtags des Landes Rheinland-Pfalz , stehen Ihnen die nachfolgenden Mitarbeitende gerne zur Verfügung.

Herr Jonas Cerkasov

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Frau Verena Deis

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Allgemeine Informationen zur Briefwahl 

  • Wie kann Briefwahl beantragt werden

    Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können


    beantragt werden. 

    Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erfolgt frühstens ab dem 10.02.2026

    Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis Freitag, den 20.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Da ein Postversand zu diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann, ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 02671/608-105 zwingend erforderlich. Eine spätere Beantragung von Wahlscheinen ist nur in besonderen und nachgewiesenen Ausnahmefällen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) möglich. 
  • Briefwahlunterlagen bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung

    Nach dem Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, können Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ausgestellt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird. In diesen Fällen erreichen Sie das Wahlamt unter den nachfolgend genannten Telefonnummer wie folgt:

    Samstag, den 21.03.2026, von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    und 
    Sonntag, den 22.03.2026, von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr. 

    Telefonnummer: 02671/608-105

  • Welche Angaben müssen bei der Beantragung gemacht werden

    Zur eindeutigen Identifizierung der wahlberechtigten Personen müssen auf dem Briefwahlantrag:

    • Familienname, 
    • Vornamen, 
    • Geburtsdatum, 
    • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde) 


    angegeben sein. 

    Zur Vereinfachung unserer Arbeit können Sie zusätzlich Ihre auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wählerverzeichnisnummer angeben. 

      Diese Angaben sind auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits aufgedruckt; dies erleichtert Ihre Beantragung. Alternativ können Sie den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen auf die bereits vorausgefüllte Online-Antragsseite.

      Wenn Ihre Breifwahlunterlagen an eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Anschrift gesendet werden sollen, müssen Sie die genaue Versandadresse in Ihrem Briefwahlantrag angeben. 


    Amtliche Bekanntmachungen und weitere Informationen zur Wahl

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