Der Gemeinderat von Treis-Karden hat in seiner Sitzung am 14.05.2020
die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ beschlossen
und nach Vorstellung der Planunterlagen in seiner Sitzung am 10.07.2025 die
Durchführung der Offenlage beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Im
Geltungsbereich der Änderung ist aufgrund eines konkreten Bauvorhabens eine Anpassung
der Nutzungsart für eine Teilfläche von einer Gemeinbedarfsfläche „Schul- und
Sportzentrum“ in „Allgemeines Wohngebiet“ erforderlich.
Die Änderung des
Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
durchgeführt werden, da die festgesetzte Größe der Grundfläche des Bebauungsplanes
insgesamt weniger als 20.000 qm beträgt, die Zulässigkeit von Vorhaben, die
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen
nicht begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §
1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.
Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf 12.
Änderung „Südöstliche Ortserweiterung“ der Ortsgemeinde Treis-Karden liegt in
der Zeit vom 11.08.2025 bis
einschließlich 12.09.2025 öffentlich
aus. Die öffentliche Einsichtnahme erfolgt über das Internet sowie nach vorheriger telefonischer
Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, während der Dienststunden. Betroffenen
Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird jedem
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.
Neben dem
Bebauungsplanentwurf, der Begründung sowie den textlichen Festsetzungen liegt
auch eine Schalltechnische Untersuchung sowie eine Artenschutzrechtliche
Vorprüfung zur geplanten Änderung vor.
Auskunft erteilt Frau (Tel. 02671/608228)