Treis-Karden 12 Änderung südöstl Ortserweiterung (Schul- Sportzentrum)

    Der Gemeinderat von Treis-Karden hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ beschlossen und nach Vorstellung der Planunterlagen in seiner Sitzung am 10.07.2025 die Durchführung der Offenlage beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Im Geltungsbereich der Änderung ist aufgrund eines konkreten Bauvorhabens eine Anpassung der Nutzungsart für eine Teilfläche von einer Gemeinbedarfsfläche „Schul- und Sportzentrum“ in „Allgemeines Wohngebiet“ erforderlich.

    Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden, da die festgesetzte Größe der Grundfläche des Bebauungsplanes insgesamt weniger als 20.000 qm beträgt, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen nicht begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

    Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

    Der Bebauungsplanentwurf 12. Änderung „Südöstliche Ortserweiterung“ der Ortsgemeinde Treis-Karden liegt in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 öffentlich aus. Die öffentliche Einsichtnahme erfolgt über das Internet sowie nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, während der Dienststunden. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.

    Neben dem Bebauungsplanentwurf, der Begründung sowie den textlichen Festsetzungen liegt auch eine Schalltechnische Untersuchung sowie eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur geplanten Änderung vor.

    Auskunft erteilt Frau  (Tel. 02671/608228)

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