Pommern Moselvorgelände

    Bebauungsplanentwurf „Moselvorgelände Pommern“

    Der Gemeinderat von Pommern hat in seiner Sitzung am 02.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselvorgelände Pommern“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Grünfläche für Freizeit, Erholung und Kultur.

    Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

    Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf „Moselvorgelände Pommern“ der Ortsgemeinde liegt daher in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025, nachstehend öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, eingesehen werden.

    Auskunft erteilt Frau , Tel 02671/608228

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