Bebauungsplanentwurf „Moselvorgelände Pommern“
Der Gemeinderat von Pommern hat in seiner Sitzung am 02.04.2024
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselvorgelände Pommern“ beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer
Grünfläche für Freizeit, Erholung und Kultur.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Form einer öffentlichen
Auslegung durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf „Moselvorgelände Pommern“ der
Ortsgemeinde liegt daher in der Zeit vom 30.06.2025
bis einschließlich 01.08.2025, nachstehend öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem,
Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, während der Dienststunden nach vorheriger
telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, eingesehen
werden.
Auskunft erteilt Frau , Tel 02671/608228