Der Gemeinderat von Moselkern hat in seiner Sitzung am 14.10.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Elzbach und K 33“ (Moselvorland Teil 1), beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Modernisierung und Anpassung des Festplatzes.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Der Entwurf der I. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Elzbach und K 33“ (Moselvorland Teil 1), liegt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit von Freitag 19.12.2025 bis Freitag 30.01.2026 zu jedermanns Einsicht offen. Neben der Einsichtnahme im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 02671 608-228, Frau Mohr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienststunden, einzusehen. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird Jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228