Bebauungsplanentwurf Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ der Ortsgemeinde Lieg liegt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.06.2025 mit der dazugehörigen Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Blendgutachten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) von Montag, 09.02.2026, bis einschließlich Freitag, 13.03.2026, zu jedermanns Einsicht auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Cochem offen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. 02671 608-228, Frau Mohr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienststunden, einzusehen. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Während der Auslegung können Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Das im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geforderte Blendgutachten sowie die geomagnetische Prospektion (Umweltbericht Seite 43-45) und der Vertragsentwurf zur Bereitstellung der Ausgleichsflächen für das Feldlerchenfeld liegen zwischenzeitlich vor.
Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228