Faid 4. Änderung Erweiterung des westl gelegenen Ortsteils

Bebauungsplanentwurf 4. Änderung „Erweiterung des westlich der B 259 gelegenen Ortsteils“, Teil I

Der Gemeinderat von Faid hat in seiner Sitzung am 27.08.2024 die Erweiterung des Bebauungsplanes 4. Änderung „Erweiterung des westlich der B 259 gelegenen Ortsteils, Teil I“ beschlossen. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Wohnbauflächen zur Umsetzung eines konkreten Bauvorhabens.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf  4. Änderung „Erweiterung des westlich der B 259 gelegenen Ortsteils, Teil I“ der Ortsgemeinde liegt daher in der Zeit vom 19.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026, öffentlich aus. Neben der Offenlage im Internet können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, eingesehen werden. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Hierbei wird Jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228

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