B e k a n n t m a c h u n g des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
hier: Umwandlung von Grünflächen und des Sondergebietes Hotel- und Freizeiteinrichtungen für wohnbauliche Zwecke
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Ober-Cond im Bereich des ausgewiesenen Grundstückes für Hotel- und Freizeiteinrichtungen zwischen Moritzburger Straße und der Bebauung Avallonstraße sowie Kapellenstraße/Am Rosenbrunnen und Keltenweg/Karolingerweg zu ändern und dort Wohnbauflächen auszuweisen. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Plangebietes in der Gemarkung Cond, Flur 20, ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hierzu liegt der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Zeit vom 06.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025, öffentlich aus.
Zusätzlich zur Auslegung im Internet kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, während der Dienststunden eingesehen und bei Bedarf erläutert werden. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Herrn Schneider, E-Mail: oder Tel: 02671-608278, wird gebeten.
Stellungnahmen bitten wir schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenestr. 61, 56812 Cochem oder per E-Mail an bis zum 07.11.2025 zu übersenden.