Schöffenwahl 2023

    In diesem Jahr wird die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028 durchgeführt.

    Schöffen nehmen ein richterliches Ehrenamt wahr und wirken neben den Berufsrichter/innen gleichberechtigt an Hauptverhandlungen in Strafsachen mit. Durch die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtssprechung erreicht werden.

    Die Ortsgemeinden und die Stadt Cochem haben bis zum 30.06.2023 Vorschlagslisten für die Besetzung der Schöffenämter aufzustellen; dies erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats bzw. des Stadtrats. Hierbei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

    Interessierte Bürger/innen können sich mit dem unten hinterlegten Bewerbungsvordruck für ein Schöffenamt bewerben; reichen Sie Ihre Bewerbung (in Papierform oder per E-Mail) bei Ihrer Ortsbürgermeisterin bzw. Ihrem Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, E-Mail: , ein. Ihre Bewerbung wird im weiteren Verfahren geprüft und an den zuständigen Gemeinderat bzw. den Stadtrat weitergeleitet.
    Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung darauf, ob Sie die im Vordruck aufgezeigten Voraussetzungen erfüllen und machen Sie die entsprechenden Angaben.

    • Weitere Informationen zum Schöffenamt

      Als Schöffinnen und Schöffen bezeichnet man Personen, die durch eine Wahl zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bestimmt worden sind. Sie kommen im Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz.

      Für die Wahl zur Schöffin beziehungsweise zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von der politischen Gemeinde aufgestellt, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Diese Vorschlagsliste wird von dem Stadt- oder Gemeinderat beraten und beschlossen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch selbst bei ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden. Die eigentliche Wahl zur Schöffin bzw. zum Schöffen erfolgt dann durch den Schöffenwahlausschuss für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode ist möglich.

      Bei den Amtsgerichten wirken die Schöffinnen und Schöffen bei den sogenannten Schöffengerichten mit. Diese sind für den Bereich der mittleren Kriminalität mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren zuständig und mit einer Berufsrichterin/einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Die Fälle schwererer Kriminalität werden vor den großen Strafkammern der Landgerichte verhandelt. Diese sind mit zwei bzw. drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt.

      In der Ausübung ihrer Tätigkeit sind Schöffinnen und Schöffen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind sie zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Sie sollen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes durch die Ausübung ihres Ehrenamtes dazu beitragen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz erhalten bleibt. Von großer Bedeutung ist auch, dass Schöffinnen und Schöffen ihre Lebenserfahrung und Sachkunde in den Ablauf einer Verhandlung einbringen.

      Schöffinnen und Schöffen üben das ehrenamtliche Richteramt in gleicher Weise wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Sie entscheiden gemeinsam sowohl über die Schuldfrage als auch über das Strafmaß. In Beratung und Abstimmung haben Schöffinnen und Schöffen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen und -richter und sollen unbefangen nach ihrem Eindruck, welchen sie während der Hauptverhandlung gewinnen, entscheiden. Aus diesem Grund haben sie im Gegensatz zu den Berufsrichterinnen und -richtern keine Kenntnis vom Inhalt der Akten des jeweiligen Verfahrens.

      In der Regel sollen Schöffinnen und Schöffen zwölfmal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden. Nach Maßgabe des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) werden Verdienstausfall sowie Fahrtkosten erstattet. Daneben erhalten sie für ihre ehrenamtliche Tätigkeit noch Sitzungsgelder.

      Weitere Informationen können auch auf der Homepage https://www.schoeffenwahl.de/ (externer Link) eingesehen werden.

    • Bewerbungsvordruck

      Interessierte Bürger/innen können sich mit dem unten hinterlegten Bewerbungsvordruck für ein Schöffenamt bewerben; reichen Sie Ihre Bewerbung (in Papierform oder per E-Mail) bei Ihrer Ortsbürgermeisterin bzw. Ihrem Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, E-Mail: , ein. Ihre Bewerbung wird im weiteren Verfahren geprüft und an den zuständigen Gemeinderat bzw. den Stadtrat weitergeleitet.

      Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung darauf, ob Sie die im Vordruck aufgezeigten Voraussetzungen erfüllen und machen Sie die entsprechenden Angaben.

      Bewerbungsvordruck - bitte hier klicken

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