Die Landesregierung hat nach § 25 Landeswahlgesetz (LWahlG RP) den
14.03.2021 als Tag für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz bestimmt.
Leider
wird auch die Durchführung und die Teilnahme an der Landtagswahl von
der Corona-Pandemie geprägt sein. Indem Sie per Briefwahl an der
Landtagswahl teilnehmen, können Sie aktiv dazu beitragen, Kontakte in
unserer Verwaltung und in den örtlichen Wahllokalen zu reduzieren und
somit sich selbst und unsere Mitarbeiter/innen sowie die ehrenamtlichen
Wahlhelfer/innen zu schützen.
Auf der nachfolgenden Internetseite können Sie sich, ergänzend zu unseren Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt, über die Landtagswahl informieren, Veröffentlichungen nochmals aufrufen und Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Hinweise zur Briefwahl
- Aktuelles und Informationen zu
- Allgemeine Hinweise zur Briefwahl
Anfang Februar, spätestens am 10.02.2021, werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14.03.2021 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt, dass Sie als wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit an der Landtagswahl teilnehmen können.
Briefwahlunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem beantragt werden. Bitte schützen Sie sich und unsere Mitarbeiter/innen und treten Sie vorrangig mit den vorhandenen kontaktlosen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen mit uns in Verbindung. In Zeiten des Corona-Lockdowns bitten wir nach Möglichkeit von persönlichen Vorsprachen in der Verbandsgemeindeverwaltung abzusehen. - Wie kann Briefwahl beantragt werden?
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können
- schriftlich mit einfachem Brief oder mittels Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per einfacher E-Mail an
- per Fax unter der Nummer 02671/608-140 oder
- mittels dem Onlinewahlscheinantrag (siehe oben)
- bei persönlicher Vorsprache unter Beachtung des gültigen Hygienekonzeptes - Wartezeiten sind hierbei leider unvermeidlich, weshalb um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten wird -
beantragt werden.Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis Freitag, den 12.03.2021, 18:00 Uhr, beantragt werden. Eine spätere Beantragung von Wahlscheinen ist nur in besonderen und nachgewiesenen Ausnahmefällen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) möglich.
- Welche Angaben müssen bei der Beantragung gemacht werden?
Zur eindeutigen Indentifizierung der wahlberechtigten Personen müssen auf dem Briefwahlantrag Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wahnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde) angegeben sein. Zur Vereinfachung unserer Arbeit können Sie zusätzlich Ihre auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wählerverzeichnisnummer angeben.
Diese Angaben sind auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits aufgedruckt; dies erleichtert Ihre Beantragung. Alternativ können Sie den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen auf die bereits vorausgefüllte online-Antragsseite.Wenn Ihre Briefwahlunterlagen an eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Anschrift gesendet werden sollen, müssen Sie die genaue Versandadresse in Ihrem Briefwahlantrag angeben.
- Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen? Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und in der Verwaltung wählen?
Grundsätzlich werden Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihre Hauptwohnung oder die von Ihnen abweichend angegebene Adresse übersandt.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und aufgrund der hohen Fallzahlen - auch in der VG Cochem - bitten wir zur Kontaktreduzierung nach Möglichkeit von einer persönlichen Vorsprache in unserer Verwaltung zum Abholen der Wahlunterlagen und/oder zum Wählen in der Verwaltung abzusehen. Sie tragen hierdurch zur Kontaktreduzierung und zur Verringerung des Ansteckungsrisikos bei. Sollten Sie für die zur Briefwahl vorzunehmenden Tätigkeiten dennoch persönlich bei uns vorsprechen wollen, ist dies unter strenger Beachtung des gültigen Hygienekonzeptes grundsätzlich möglich. Wartezeiten sind hierbei jedoch leider wegen des allgemein durch Corona eingeschränkten Besucherverkehrs unvermeidlich, weshalb wir eine vorherige Terminvereinbarung empfehlen.
Termine können Sie online unter https://www.etermin.net/vgcochem oder telefonisch unter der 02671/608-0 vereinbaren. - Wie fülle ich die Briefwahlunterlagen aus?
Die Briefwahlunterlagen werden in einem weißen Umschlag übersandt und umfassen:
- den Wahlschein
- einen Stimmzettel des Wahlkreises
- einen blauen Stimmzettelumschlag
- einen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit Hinweisen für das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen.
Der gekennzeichnete Stimmzettel wird in den blauen Stimmzettelumschag eingelegt und dieser verschlossen. Den blauen Umschlag stecken Sie gemeinsam mit dem von Ihnen unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag; auch dieser ist zu verschließen.Die Briefwahlunterlagen können Sie per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden oder Sie werfen Ihre Briefwahlunterlagen in unserem Briefkasten ein (Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem). Der Wahlbrief muss bei Rücksendung per Post innerhalb von Deutschland NICHT frankiert werden. - Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen zurückgesendet werden?
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag (14.03.2021) bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingeht. Wir empfehlen Ihnen, den Wahlbrief spätestens am 10.03.2021 in den Postkasten einzuwerfen.
Am Wahltag, bis 18:00 Uhr, kann der Wahlbrief auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand in der Gemeinde abgegeben werden.
Zu spät eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bekanntmachungen und ergänzende Informationen zur Landtagswahl
- Amtliche Bekanntmachungen
- Internetangebot des Landeswahlleiters
Umfassende Informationen und rechtliche Grundlagen können Sie auf den Internetseiten des Landeswahlleiters abrufen (klicken Sie hier).
- Hygienekonzept für die Wahlräume
Das Wählen im jeweiligen Wahlraum des Stimmbezirks ist nur unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts für die Landtagswahl am 14.03.2021 möglich. Die nunmehr bekannten Hygieneregeln, insbesondere die Abstands- und Maskenpflicht, sind einzuhalten. Der Zutritt zu den Wahlräumen ist entsprechend der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes grundsätzlich nur gestattet, wenn eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske getragen wird.
Durch die Umsetzung des Hygienekonzepts kann das Infektionsrisiko möglichst gering gehalten werden; die kontaktlose Alternative zum Urnengang steht mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen bis spätestens zum 12.03.2021, 18:00 Uhr, zur Verfügung (siehe oben)