Neufassung Flächennutzungsplan Cochem

    Neufassung des Flächennutzungsplanes

    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Aktuell liegen für die Verbandsgemeinde Cochem aufgrund von zwei Fusionen drei veraltete Flächennutzungspläne (Stadt Cochem, Verbandsgemeinde Cochem-Land und Verbandsgemeinde Treis-Karden tlw.) vor. Der Verbandsgemeinderat Cochem hat in seiner Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu zu fassen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bereits am 12.07.2019 im Stadt und Landboten öffentlich bekannt gemacht.

    Bei der Neufassung des Flächennutzungsplanes handelt es sich im Wesentlichen um bereits vollzogene Bebauungspläne, deren Darstellung zuvor von den zuständigen Gremien beschlossen wurden. Des Weiteren wird auf die Steuerung der Windkraft insgesamt verzichtet. Die Sondergebiete für die Photovoltaikanlagen sind ebenfalls nicht dargestellt und werden in einem separaten Verfahren dargestellt. Die Planung umfasst den Bereich der gesamten Verbandsgemeinde Cochem und ist aus dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.

    Mit der vorliegenden landesplanerischen Stellungnahme hat der Verbandsgemeinderat sich in seiner Sitzung am 17.11.2022 befasst. Für den daraufhin überarbeiteten Planentwurf mit dem zwischenzeitlich vorliegenden Landschaftsplan wird nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) durchgeführt.

    Parallel dazu liegt der Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 10.11.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, öffentlich aus. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr)  nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228 erfolgen. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  

    Auskunft erteilt , Tel. 02671/608228.

    Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen ein bestmögliches Angebot und einen funktionierenden Online-Service zu präsentieren. Nähere Informationen finden Sie unter "Datenschutz"