Moselkern, Änderung Ringelsteiner Mühle

    B e k a n n t m a c h u n g

    1. Änderung des Bebauungsplanes „Ringelsteiner Mühle“

    Der Gemeinderat von Moselkern hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 die 1 Änderung des Bebauungsplanes „Ringelsteiner Mühle“, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Anpassung und Erweiterung des Baufensters und damit verbunden auch die geringfügige Erweiterung des Plangebietes. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.

    Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ringelsteiner Mühle“, liegt gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 13.12.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, öffentlich aus. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr)  nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228 erfolgen. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

    Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind. 

    Auskunft erteilt Frau , 02671/608228

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