B e k a n n t m a c h u n g des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 und über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Am Schloß, 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
hier: Erweiterung des Plangebietes um Grundstücke am Tummelchen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.01.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Am Schloß dergestalt zu erweitern, dass die auf dem Tummelchen geschaffene Grünanlage und Naherholungszone als solche im Bebauungsplan ausgewiesen wird. Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung:
Die Nutzung des „Tummelchen“ als öffentliche Grünfläche und Naherholungszone soll entsprechend dem tatsächlich erfolgten Ausbau in den Bebauungsplan übernommen und die langfristige Nutzung damit sichergestellt werden. Die ursprünglichen Absichten oberhalb der Stützmauer entlang der Schlaufstraße Baugrundstücke auszuweisen wird aufgegeben. Ziel ist die Anlage und der Erhalt des Tummelchen als öffentliche Grünanlage und Naherholungszone.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zwischen der Schlaufstraße und der Straße Am Tummelchen und ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Bebauungsplanentwurf Am Schloß, 4. Änderung mit Begründung, liegt in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 03.04.2025, öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplanentwurfs können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist/Auslegung abgegeben werden (elektronisch, schriftlich, mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben .
Auskunft erteilt Herr Tel. 02671/608278.