Bebauungsplanentwurf 2. Änderung „Auf´m Teich“
Der Gemeinderat von Beilstein hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf´m Teich“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Verbreiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für Photovoltaik- sowie Nebenanlagen. Alle weiteren Festsetzungen gelten unverändert weiter. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Auf´m Teich“ liegt in einer angemessenen Frist von heute bis zum 01.12.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, öffentlich aus. Die öffentliche Einsichtnahme kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228 stattfinden. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.
Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228