Quarantäne und Isolation
Liegt eine bestätigte Coronaviruserkrankung vor, muss eine behördlich angeordnete Isolation angetreten werden. Je nach Schwere der Erkrankung kann diese sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus erfolgen. Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt in der Regel, wenn davon auszugehen ist, dass die Person nicht mehr ansteckend ist.
Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder von Personen, die möglicherweise das Virus verbreiten können, müssen sich in eine zeitlich befristete Absonderung (Quarantäne) begeben. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten sowie um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen.
Um einer Verbreitung des Virus entgegenzuwirken, müssen sich nachfolgende Personen unverzüglich und ohne weitere Anordnung selbständig in häusliche Quarantäne begeben:
- positiv getestete Personen,
- Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person,
- Kontaktpersonen der Kategorie I,
- Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster,
- Covid 19-Krankheitsverdächtige und
- natürlich weiterhin Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
Wie lange dauert die Quarantäne
Weitere Informationen über Länge der Absonderung sowie Bedingungen zur Beendigung der Quarantäne können Sie hier nachlesen:
https://corona.rlp.de/de/themen/einreise-aus-risikogebieten-quarantaeneregeln-und-mehr/