Kindertagesstätten
In den Kindergärten und Kindertagesstätten findet der normale Regelbetrieb statt. Hierbei ist zu beachten, dass auch im Regelbetrieb weiterhin Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen beibehalten werden müssen. Diese Maßnahmen werden jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Betreuungsbetriebes nehmen.
Beim Auftreten einer Infektion in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflegeeinrichtung müssen sich die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie die Erzieherinnen und Erzieher, pädagogische Fachkräfte und sonstige Betreuungspersonen unverzüglich absondern. Um auch dem Betreuungsbedarf vieler Eltern gerecht zu werden, ist es Eltern bei Vorlage eines negativen PoC-Testergebnisses ihres Kindes jedoch möglich, ihr Kind am folgenden Tag wieder in die Kita zu bringen.
Für Jugendliche und Erwachsene, die sich in der Einrichtung aufhalten oder Kinder bringen oder abholen, gilt im Innenbereich die Maskenpflicht. Für nicht-immunisierte Personen gilt zudem auch die Testpflicht.
Muss das Betreuungsangebot aufgrund steigender Insidenzzahlen eingeschränkt werden, wird eine Notbetreuung für einen festgelegten Personenkreis angeboten.